PROJECT CONSULT ECM DRT DMS KM ILM
Logo PROJECT CONSULT - Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH  
 Contentmanager - Magazin
 Tipps für die DMS-Einführung
 Bereits bei der Auswahl der Dokumenten M
 Contentmanager - Magazin
 Relevante AdWords-Anzeigen mit Platzhalt
 Mit Platzhaltern können Werbetreibende i
 XING - Information & Documen
 [DE] Jobangebot: IT-Spezialist / IT-Proj
 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name
 XING - Information & Documen
 [DE] Jobangebot: IT-Spezialist / IT-Proj
 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name
Home  Englisch  Newsletter  Intern Hilfe  Kontakt  Impressum  Rechtshinweis 
  Detailsuche
PROJECT CONSULT Dr. Ulrich Kampffmeyer
Unternehmen
  Vision
  Grundsätze
  Leistungen
  Methoden
  Qualität
  Mitgliedschaft
  Slide-Show
  Mitarbeiter
  Auszeichnungen
  Unternehmensinfo
  Adresse
  AGB
Beratungsangebot
  Fachberatung
  Coaching
  Projekt-Management
  Workshops
  Anfrage
Seminarangebot
  Seminare
  Vorträge
  Seminartermine
  Handouts
  Anmeldung
Projekte
  Branchen
  Lösungen
Karriere
  Perspektive
  Stellenangebot
  Stellenmarkt
  Markt-Regeln
Presse
  Pressemitteilung
  Interview
  Artikelangebot
  Autorenrechte
  Akkreditierung
Website
  Sitemap
  Site-Info
  Aktualisierte Seiten
Impressum
Online-Publikationen
BIT Computer Zeitung
contentmanager.de ComputerWoche
documanager.de Document Management Magazine
DOKmagazin ECM Guide
E-Doc eGovernment Computing
Elektronische Steuerprüfung Information Week
IT-Business IT-Daily
IT Fokus KM World
Kommune21 MiD
MOS nfd
searchstorage.de silicon.de
Speicherguide Wissensmanagement
Google Werbung
Archivierte alte Webseite - Datenschutzerklärung, Adressen und Links zu externen Seiten sind vielfach ungültig - Bitte besuchen Sie www.PROJECT-CONSULT.com
Archived old Web Site - Privacy declaration, addresses and links to external web sites may be invalid - Please visit www.PROJECT-CONSULT.com
Qualifiziert elektronisch signieren und archivieren
PROJECT CONSULT Newsletter 20030122
Der Einsatz der elektronischen Signatur kommt nur mühsam voran. Kosten und Unsicherheit bestimmen die Diskussion. Bei der kritischen Würdigung muss allerdings vorangestellt werden, dass die elektronische Signatur für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen unbekannten Teilnehmern und die rechtliche Absicherung von elektronischen Dokumenten unerlässlich ist. Zugegeben, Geschäfte wie EBAY und Amazon funktionieren auch ohne elektronische Signatur. Im Rechtsverkehr gibt es jedoch keine Alternative. Daher spielt die elektronische Signatur auch bei allen EGovernment-Projekten eine herausragende Rolle. Deutschland hat sich bei der Verankerung der elektronischen Signatur in den Gesetzen und Verordnungen für die höchstmögliche Sicherheit entschieden – qualifizierte Signaturen, möglichst noch mit abgesicherter und staatlich geprüfter Anbieterakkreditierung. Dies ist nicht überall so, andere Staaten gehen einfachere Wege. Für den europäischen Rechtsraum heißt dies zum Beispiel auch, das ein aus dem Ausland kommendes Dokument mit einer elektronischen Signatur geringerer Qualität in Deutschland auf Grund der europäischen Richtlinie RLES anerkannt werden muss.
Neue, sich eröffnende Einsatzgebiete der elektronischen Signatur verändern auch ihren Rechtscharakter. Dies gilt besonders für die personengebundene elektronische Signatur, die als Willenserklärung definiert ist. Sie kann sich inzwischen auch in den Charakter "Beglaubigung" oder "Unterschrift ohne Rechtsverbindlichkeit im Sinne einer persönlichen Willenserklärung“ wandeln. Diese Veränderungen können auch dazu führen, die ursprüngliche Intention der persönlichen Signatur langsam zu unterhöhlen und damit die Rechtsqualität grundsätzlich verändern. Dies soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden. Beim Scannen von Akten im Sozialversicherungsumfeld ist die qualifizierte Signatur vorgesehen, um anschließend das erfasste Schriftgut vernichten zu können. Die Signatur der Scan-Erfassungskraft hat hier jedoch nicht den Rechtscharakter einer Willenserklärung, da die Scan-Erfassungskraft die Dokumente nicht selbst erstellt hat. Die Scan-Erfassungskraft bescheinigt mit ihrer elektronischen Signatur lediglich, dass sie das Schriftgut unverändert, vollständig, im richtigen Sachzusammenhang und lesbar erfasst hat. Ähnlich sieht es bei Signieren von elektronischen Massenaussendungen aus. Hier wird die persönliche Signaturkarte eines Mitarbeiters in einem Serverprozess verwendet, der elektronische Sendungen damit automatisch signiert. Der Mitarbeiter kennt vielleicht den Text der versendeten Nachricht, weiß aber im Regelfall nicht, wer alles ein Dokument mit seiner Signatur erhält und wofür die Signatur vom Prozess noch verwendet wird. Hier kann man von einer Willenserklärung nicht mehr sprechen.
Für die elektronische Archivierung über längere Zeiträume stellen elektronisch signierte Daten und Dokumente ein Problem dar, z.B. wenn Dokumente langfristig lesbar gehalten oder gar konvertiert werden sollen – schließlich hat man als Empfänger keine Kontrolle, mit welchem Programm das Dokument erstellt wurde –, wenn der Zusammenhang zwischen Dokument, Zertifikat und den Protokolldateien des Eingangs und der Verarbeitung sichergestellt werden muss, und wenn Zertifikate vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist ungültig werden. Andererseits bieten gerade elektronische Archivsysteme Hilfe, um mit dem letztgenannten Problem umzugehen. Wenn ein signiertes Dokument vor Ablauf der Gültigkeit der Zertifikate in einem revisionssicheren Archiv abgelegt wurde, kann durch das Archivsystem der Nachweis erbracht werden, dass die Signatur zum Zeitpunkt der Archivierung gültig und damit rechtskräftig war. Hierzu muss das Archivsystem allerdings auch eine entsprechende revisionssichere Protokollierung des Eingangs und der Speicherung des Dokumentes verfügen. Ab dem Zeitpunkt der Speicherung kann das Archiv die Verantwortung für die Unveränderbarkeit des Dokuments und damit auch für die Unversehrtheit und Authentizität der elektronischen Signatur übernehmen. Durch geordnete dokumentierte Verfahren mit verlustfreier und unveränderter Überführung von Dokumenten von einem System in ein anderes kann so auch das Problem der Migration gelöst werden. Durch die Erzeugung von Renditionen eines signierten Dokumentes, die mit der Quelle durch Referenzen verknüpft sind, kann sowohl das Original gesichert als auch eine immer anzeigefähige Kopie erzeugt werden.
Eine Vielzahl weiterer „Kleinigkeiten“ und die geringe Verbreitung von Signaturkarten lässt die Entwicklung seit Jahren stagnieren. Immer neue Pilotanwendungen, wie z.B. in Niedersachsen oder die Kooperation der Sparkasse mit der LVA in Düsseldorf, erscheinen wie der Tropfen auf den heißen Stein. Für den privaten Anwender erschließen sich der Nutzen bei nur äußerst seltener Benutzung nicht und auch Firmen entscheiden sich nur für die Anschaffung einer Signaturkarte, wenn sie durch die Beteiligung an einem elektronischen Auftragsvergabe oder EProcurement-Verfahren dazu „gezwungen“ sind. Die qualifizierte elektronische Signatur hat nur dann eine Chance, wenn sie sich schnellstens flächendeckend durchsetzt. Dies sehen auch die Wettbewerber der Signaturkarte ebenso, die auf Basis einfacher oder fortgeschrittener Signaturen Pad-Lösungen mit manuellen Unterschriften oder andere biometrische Verfahren propagieren. Sie leiden genauso wie die akkreditierten Kartenanbieter unter Auftragsmangel. Nur in geschlossenen Anwendergemeinschaften, wie z.B. bei den der DATEV angeschlossenen Steuerberatern, regt es sich etwas mehr. Die Geschwindigkeit der Einführung, die Vereinheitlichung technischer Standards auf internationaler Ebene und die Verringerung der Einstiegs und Nutzungskosten werden ausschlaggebend für die Durchsetzbarkeit der qualifizierten, personengebundenen elektronischen Signatur sein. Nicht personengebundene Zeitstempel, die ebenfalls qualifizierte Signaturen sein können, haben es mit der Durchsetzung durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten auf jeden Fall einfacher. Ein generelles Risiko für qualifizierte elektronische Signaturen darf jedoch nicht übersehen werden – der Gesetzgeber mag zwar vieles regeln, wenn sich jedoch Bill Gates entschließt, ein ähnliches Verfahren in seine Betriebssoftware einzubauen und standardmäßig mitzuliefern, das ebenfalls die Kriterien der Signatur in Europa erfüllt, dann ist es um jeden nationalen Sonderweg schlecht bestellt. (Kff)
Aktuelle Diskussionsbeiträge zu diesem Themenumfeld finden sich auf (8http://www.itforum.org ).
Rechtshinweis


Rechtshinweis, Urheberechte, Copyrights und Zitieren.
Rechtshinweis
Legal notice
Autorenrechte

© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH
Unternehmensdaten
Top
Seitentitel: Artikel_Diskussion_2003_Qualifiziert, Zitierung: http://www.pc.qumram-demo.ch/portal.asp?SR=697
Zuletzt aktualisiert am: 22.6.2004
CopyRight © 1992-2012 PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH
20251 Hamburg, Breitenfelder Str. 17, Tel.: +49-40-46076220, E-Mail, Rechtshinweis
Optimiert für MS Explorer 5.x, 6.x, 1024x768 Pixel, Cookies(on), JavaScript(on)
Archivierte alte Webseite - Datenschutzerklärung, Adressen und Links zu externen Seiten sind vielfach ungültig - Bitte besuchen Sie www.PROJECT-CONSULT.com
Archived old Web Site - Privacy declaration, addresses and links to external web sites may be invalid - Please visit www.PROJECT-CONSULT.com
News
  Newsletter
  Newsletter Inhaltsverzeichnis
  Newsletter PDF-Ausgaben
  Newsletter Portal
  Newsletter Probeabo
  Branchen-News
  In der Diskussion
  Zitate
  Veranstaltungen
  Termine
Wissen
  Was ist...
  Archiv
  Artikel
  Pressespiegel
  Bücher
  Studien
  Literatur
  Standards
  Code of Practice
  Rechtsfragen
  Links
  Download
Markt
  Kategorie
  Alle
  PLZ
  Marktübersichten
  Produktvergleich
  Eintrag
  Regeln
Foren
  CDIA+ Forum
  CMS-Forum
  DMS-Forum
  ECMguide
  Speicherguide
  XING-Forum
Spezial-Seiten
  CDIA+
  MoReq
Web Partner
AIIM Europe AIIM International
Benchpark BIT
BITKOM BrainGuide
Coextant CompetenceSite
CompTIA contentmanager.de
DLM-Network DMS Akademie
DMS Expo documanager.de
doxtop.com ECM WORLD
Electronic Office Elektronische Steuerprüfung
GDPdU-Portal GoodNews!
Kossow & Jeggle Results Open Directory Project
Optimila password
Plattform Wissensmanagement silicon.de
SoFind Wikipedia
Wissensmanagement XING
AMAZON
  Dokumenten-Technologien
  Dokumenten-Management
  E-Learning & E-Term
  Enterprise Content Management