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Rechtssituation zum Thema Dokumenten-Management in Finnland
Hoch im Norden Europas gilt Finnland als einer der Vorreiter der modernen Telekommunikationstechnik. Da dieses Thema heute eng mit der übrigen Informationstechnologie verknüpft ist, kann erwartet werden, daß Finnland auch im Umgang mit elektronischen Dokumenten eine führende Rolle übernimmt. Und, dieses sei schon mal vorab gesagt, Finnland wird diesen Erwartungen gerecht. Finnland's Gesetzgebung basiert auf der europäischen Tradition.
Die ersten Regelungen für die Rechtsprechung gehen daher auch auf das Jahr 1734 zurück. Finnland hat aber bereits Anfang der 90er Jahre damit begonnen die Verfahren fundamental neu zu gestalten. Kernpunkt dieser Neugestaltung ist dabei die Verwendung moderner Technologien und die elektronische Datenverarbeitung. Um z. B. Transportwege und -zeiten verringern zu können, werden Vorladungen heute elektronisch an Postämter gesendet, deren Standorte möglichst nahe beim eigentlichen Empfänger liegen, dort ausgedruckt und herkömmlich zugestellt. Auf der anderen Seite existiert inzwischen auch die Möglichkeit, sich zu bestehenden Verfahren per eMail zu äußern. Prinzipiell müssen nur noch die Urteile selbst sowie zugehörige Dokumente auf Papierbasis zugestellt werden. Zukünftig ist es geplant, die Verfahren komplett zu digitalisieren. Durch die Verwendung eines eigenen Computernetzes sollen alle in einem Verfahren involvierten Parteien direkt über den Computer miteinander kommunizieren können.
Zur Zeit bestehen allerdings nur Teststellungen, um Bilder und Audiosequenzen direkt austauschen zu können. Für dieses "virtuelle Gericht" fehlt nämlich heute noch die gesetzliche Grundlage, da Anhörungen per Telefon- oder Videokonferenz noch nicht erlaubt sind. Implementiert ist aber heute schon das durchgehende elektronische File-Management. Alle für einen Fall relevanten Informationen werden in einer Art Mappe zusammengehalten. Diese Mappen beinhalten alle Informationen, die für ein Verfahren verwendet werden. Definiert ist in Finnland dabei nicht, welche Arten von Dokumenten als Beweis zuzulassen sind und welche nicht. In Finnland gilt, daß alle Dokumente, die bedeutsame Informationen beinhalten, als Beweis verwendet werden können. Der Beweiswert unterliegt dabei, wie in Deutschland, der freien Beweiswürdigung des zuständigen Richters. Da die Richter in Finnland aber mit der elektronischen Datenverarbeitung vertraut sind, sind hier die Schwellen deutlich geringer zu werten, als bei uns.
Eine weitere Besonderheit in Finnland ist die von vornherein berücksichtigte Mehrsprachigkeit der implementierten Informationssysteme.
Da Finnland ja bekannter Weise die zwei Landessprachen Finnisch und Schwedisch unterstützen muß und geographisch nicht gerade im Zentrum Europas liegt, ist die Präsentation der Gesetzestexte zukünftig auch in englisch, französisch, spanisch und deutsch geplant.
Um eine weitreichende Informationsverfügbarkeit zu ermöglichen, setzt Finnland verstärkt auf Internettechnologie. Daher wird das zukünftige Standarddokumentenformat HTML sein. Dieses wird wahrscheinlich das langfristig (in Teilbereichen) genutzte SGML ablösen. Dabei wird davon ausgegangen, daß so gut wie alle zur Verfügung stehenden Applikationen HTML erzeugen und verarbeiten können. Doch wird diese Umsetzung noch ein wenig auf sich warten lassen, da die meisten Systeme heute noch mit Windows 3.11 und WordPerfect 5.1 arbeiten. Diese Systeme müssen zunächst einmal vereinheitlicht und auf einen neueren Stand gebracht werden. Erstaunlicher Weise wird in diesem Zusammenhang in Finnland der Umgang mit der elektronischen Signatur nur am Rande diskutiert. Fakt ist, daß alle Arten von Dokumenten der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegen.
Den Beweiswert kann man mit durch die elektronische Signatur sicherlich erhöhen. Bis diese Technologie sich durchgesetzt hat, kommen auf die Anwender aber besondere Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation zu.
(Auszug aus dem PROJECT-CONSULT-Newsletter)
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Seitentitel: Rechtsfragen_Finnland, Zitierung: http://www.pc.qumram-demo.ch/portal.asp?SR=262
Zuletzt aktualisiert am: 6.12.2001
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