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Extrawurst für die elektronische Signatur in der öffentlichen Verwaltung ?
PROJECT CONSULT Newsletter 20020121
Die elektronische Signatur ist ein zur Zeit viel diskutiertes Thema. Im Privatrecht ist die elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift in weiten Bereichen gleichgestellt. Auch im Handelsgesetz wird diese Form der elektronischen Willenserklärung nach und nach verankert. Der Gesetzgeber hat dabei auf Grund der EU-Vorgaben drei Formen der elektronischen Signatur definiert, die unterschiedliche Sicherheitsniveaus definieren. Unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes wurde mit den Änderungen der Formvorschriften im Privat und Handelsrecht einheitlich die qualifizierte elektronische Signatur festgeschrieben. Diese Form der elektronischen Signatur weist sich durch das höchst mögliche Sicherheitsniveau aus, dass vor allem bei der Wahl von freiwillig akkreditierten Anbietern dem Stand der Technik entspricht. Dabei hat die Regierung bislang immer bewusst den Bereich der öffentlichen Verwaltung ausgeklammert. Dieses geschah wohl in der Hoffnung, dass die hohen Kosten für die Erstinvestition in diese Technologie zunächst von der Wirtschaft und den Bürgern übernommen werden. Gerade diese Personengruppe hat sich aber bis heute davor gescheut, sich mit diesem Thema anzufreunden. Der erhoffte Boom für die elektronische Signatur ist bisher ausgeblieben. Um die elektronische Signatur nun aber doch noch in den Griff zu bekommen, hat sich das Kabinett nun etwas neues ausgedacht. Für Ministerien und Behörden soll das Sicherheitsniveau kurzerhand zurückgeschraubt werden. Dabei wird damit argumentiert, dass das Sicherheitsniveau der jeweiligen Anwendung und Nutzung angepasst werden soll. Damit erlaubt sich die öffentliche Verwaltung einen Freiheitsgrad, der den anderen Bereichen nicht eingeräumt wird. George Orwell könnte man in diesem Fall folgendermaßen zitieren: „Manche sind eben ein wenig gleicher als gleich“. Für die interne Kommunikation der öffentlichen Verwaltung bedeutet dies, dass dort nicht mehr die ebenfalls im Privat und Handelsrecht eingeführte qualifizierte Signatur maßgebend sein wird, sondern die durchaus einfachere fortgeschrittene Signatur. Die Verfahren bei der fortgeschrittenen Signatur sind im Wesentlichen mit denen der qualifizierten identisch, nur dass auf den Einsatz von Trust Center und Chipkarte verzichtet werden kann. Hier können erhebliche Kosten gespart werden. Die Hoffnung dabei ist, dass das im Herbst vergangenen Jahres vorgestellte Projekt Bund-Online 2005 erfolgreich umgesetzt wird und dadurch eine Initialzündung für die Verbreitung der elektronischen Signatur erreicht wird. Wenn Handel und Bürger bis dahin zumindest zum Teil mit Chipkarten und Lesegeräten ausgestattet sind, hofft der Bund darauf, relativ kostengünstig auf ein höheres Sicherheitsniveau umsteigen zu können. Dabei kann aber davon ausgegangen werden, dass die entstehenden Migrationkosten ebenfalls erheblich sein werden. Diese müssen aber in heutigen Budgets nicht berücksichtigt werden. Den Spitzenplatz im Umgang mit der modernen Informationstechnologie würde Deutschland mit diesem Vorhaben zumindest verlieren. Schade, dass Deutschland dieses Thema nach den ersten Gesetzesinitiativen 1997 nicht ehrlich forciert hat. Da können wir nur neidisch auf Staaten wie Finnland schauen. Dort wird die Signaturkartenfunktion bereits im Personalausweis integriert. Der Staat ist dort also der aktive Promoter dieser Technologie. In Deutschland verkommt der Staat in dieser Hinsicht zu einem passiven Element. Da hilft es zusätzlich wenig, wenn erste Grundsatzurteile den rechtlichen Bestand einer e-Mail-Korrespondenz, die keine elektronische Signatur beinhaltet, anerkennen. Mit solchen Aussagen werden letztendlich überhaupt keine aktiven Elemente zur Förderung der elektronischen Signatur erzeugt. Hier kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass der Staat seine aktive Rolle eigentlich nicht aufgeben sollte. Die gesteckten Ziele zum Aufbau eines modernen Staats werden so jedenfalls sicherlich nicht erreicht. (FvB)
Cardiff
Cardiff ist seit mehreren Jahren im Bereich der klassischen Formularerkennung erfolgreich tätig. Dies wird durch zahlreiche Awards und ca. 20.000 Installationen dokumentiert. Interessant sind die Entwicklungen von Cardiff auch durch die Integration von Adobe Technologien und das Commitment zum PDF Format, die durch den Zukauf einer Adobe Tochter gesichert wurde.
Cardiff entwickelt Lösungen im Bereich der Formularerkennung und -verarbeitung in zwei Produktreihen.
Teleform 2
Die schon seit längerer Zeit bekannte Produktreihe Teleform besteht aus mehreren Modulen, die sich mit der Erkennung, Belegoptimierung, Validierung und dem Export von erkannten Daten hauptsächlich aus Papierformularen befassen. Die Module sind durch eine gute Funktionalität und guten Bedienerkomfort gekennzeichnet. Die Erkennung erstreckt sich auf Maschinenschrift, Checkboxen, Barcode, Handschriften und wird über Drittanbieterintegrationen realisiert. Für die Ablage existieren projektindividuelle Interfaces zu diversen DMS Herstellern.
In mehreren Modulen ist eine Mischung von eigenentwickelter Software und Integration von Fremdsoftwareprodukten vorhanden, so z.B. für die Erfassung, die Belegvorverarbeitung und die Erkennung.
Fehlende Funktionalitäten werden, wie bei vielen amerikanischen Herstellern, nicht im Rahmen der Produktweiterentwicklung im Standard sondern projektindividuell realisiert. Die daraus möglicherweise resultierenden Probleme wie z.B. Nachanpassungen nach Releasewechseln, sind bekannt. Als interne Datenbank wird ausschließlich der Sybase SQL Server verwendet, jedoch ist die Speicherung von Inhalten über ODBC auch in anderen DB Systemen möglich. Telesoft lässt den Endruck eines leistungsfähigen in kleineren Organisationen gut einsetzbaren Produktes aufkommen. Für den Enterpriseansatz fehlen jedoch Funktionen wie eine LDAP Integration und eine administrative Aufteilung zwischen Fach und Systemadministration.
Liquid Office
Bei Liquid Office handelt es sich um eine neue Produktlinie zur Gestaltung und Verarbeitung von Web-Formularen. Liquid Office wird für den deutschsprachigen Markt lokalisiert und besteht aus den Komponenten Designer, Webserve und Web Desktop. Architekturseitig sind die wichtigsten Anforderungen wie XML Steuerung für die Backend Kommunikation und ausschließliche Verwendung von browserfähigen Oberflächen realisiert. Die Bearbeitung elektronisch erstellter Formulare wird durch Workflowansätze unterstützt. Diese können sowohl im HTML Format wie auch im PDF Format generiert werden.
Als interessantes neues Feature ist die simultane Verwendbarkeit der HTML und PDF Version eines Formulares zu nennen. Liquid Office erstellt beide Versionen und lässt sogar eine für den User völlig transparente Verwendung beider Versionen zu. Dies bietet insbesondere beim Einsatz von WAP oder PDA Endgeräten Vorteile.
Die Integration von PKI Infrastruktur bzw. elektronischer Signatur ist nach Herstellerangaben einfach über Scriptprogrammierung möglich. Der Formulardesigner umfasst auch Funktionen zur Verifizierung von eingegebenen Inhalten wie etwa DB Vergleiche, Gültigkeitszeiträume etc. oder die direkte Konvertierung von Outlookformularen.
Die Architektur des Produktes Liquid Office lässt durch die Verwendung eigener Repositories auch hier den Enterpriseansatz vermissen. Des weiteren sind noch keine Konzepte zur LDAP Integration bzw. ADS im Microsoft Umfeld publiziert. Man darf gespannt sein, in welcher Form die Integration erfolgen soll. Ebenso interessant wird die Lösung für das Problem der Behandlung von elektronischen Signaturen z.B. bei Erstellung und Bearbeitung eines Formulares in HTML und einer Weiterverarbeitung in PDF sein. Was wird Liquid Office dort mit der Signatur tun? (StM)
Die Produkte Teleform und Liquid Office von Cardiff sind auf den Midrange Bereich der Formularerkennung und -verabeitung in Abteilungslösungen oder kleineren Organisationen ausgelegt. Ein Enterpriseansatz wird mit den Produktlinien z.Zt. nicht verfolgt. Dies wird durch nicht oder nur theoretisch realisierten Anbindungsmöglichkeiten im Bereich LDAP und wenig performante Datenbankanbindungen wie ODBC deutlich. Der Ansatz von Liquid Office zur webgesteuerten Formularverwaltung und -bearbeitung ist für den eBusiness Bereich interessant, jedoch verwaltet Liquid-Office nur elektronische Formulare und lässt keinen Hybridansatz für weiterhin gleichzeitig auf Papier zu verarbeitende Dokumente erkennen (z.B. Ausdruck aus Browser, Versand per Post ).
Auch die Problematik, die sich bei Liquid Office im Workflowbereich durch unterschiedliche Zeitzonen ergeben kann (z.B: Antrag in Deutschland um 15.00 Uhr MEZ, Genehmigung in den USA eine halbe Stunde später um 9.30 ECT) ist architekturseitig nicht abgebildet. Cardiff scheint die Produktarchitektur in den nächsten Versionen jedoch auf den Enterprise Bereich erweitern zu wollen. Insbesondere im Bereich der eigenen Ressourcenverwaltung möchte man sich öffnen.
Im Bereich der klassischen Formularverarbeitung findet sich eine Vielzahl von Wettbewerbsprodukten zu Teleform, die durch die Integration eigener Erfassungskomponenten einen runderen Eindruck machen und auch in komplexeren Organisationen eingesetzt werden können. Seit neuestem ist bekannt, dass Cardiff nicht mehr auf dem deutschsprachigen Markt mit einer eigenen Niederlassung vertreten sein wird. Der Wirtschaftsraum DACH und die dort befindlichen ca. 500 Installationen, die bis jetzt von Sulzbach aus betreut wurden, werden in Zukunft von den Mitarbeitern in der europäischen Zentrale in London betreut. (StM)
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Zuletzt aktualisiert am: 21.6.2004
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