PROJECT CONSULT Dr. Ulrich Kampffmeyer
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| | | | | Der IT-Revisor Hans-Jürgen Stritter ist bekannt und gefürchtet für seine eloquenten, harschen und provokanten Kommentare. Auf www.elektronische-steuerpruefung.de hat er sich im Oktober den „Software-Bescheinigungen“, „Prüfzeugnissen“, „Zertifikaten“ und „Testaten“ für Buchhaltungssoftware angenommen (Stritters "Zertifikate"). Was er anhand eines aktuellen Softwarekataloges dokumentiert hat, wird manchem Anbieter nicht gefallen. „Zertifikate“ werden nahe beliebig, ob nun relevant oder sogar nicht mit der aktuellen Software-Version übereinstimmend, von den Anbietern genutzt, die Anwender davon zu überzeugen, dass die Softwareprodukte auch gesetzeskonform sind. Dies gilt natürlich auch für die Anbieter von DMS- und Archivlösungen, die sich gern mit „GDPdU“-, „Revisionssicherheits“-, „TüV-IT“-, „GoBS“- oder „IDW-PS800“ oder „FAIT-3“-Zertifikaten schmücken. Unabhängig vom Wert der Zertifikate und Testate für Standardsoftwareprodukte darf dabei nicht übersehen werden, dass es letztlich immer darauf ankommt, wie die Software beim Anwender genutzt und betrieben wird. Ein Zertifikat auf einer Softwareschachtel ist daher grundsätzlich kaum etwas wert. Die Bescheinigung zeigt nur, dass sich irgendein Anwalt oder Wirtschaftsprüfer die Software mal intensiver angesehen hat und dass sie grundsätzlich geeignet sein könnte, dem angestrebten Zweck zu dienen. Nicht mehr und nicht weniger. Man kann also über die vernichtende Kritik von Stritter noch hinausgehen – jede Lösung muss entsprechend ihrem individuellem Einsatz beim Anwender geprüft werden. Die Prüfung beschränkt sich dabei nicht nur auf das Softwareprodukt sondern schließt Betrieb, Umgebung, Nutzung, Prozesse und Dokumentation beim Anwender ein. Dies gilt auch dort, wo es darum geht elektronisch signierte Rechnungen, steuerrelevante Daten, Verrechnungspreisdokumentationen und andere kaufmännische Dokumente zu verarbeiten und langfristig aufzubewahren. Hier kann ich mich Stritter nur anschließen – wirbt ein Hersteller mit solchen Zertifikaten ist eher Vorsicht geboten und eine besondere Prüfung der Umstände, Gültigkeit und des Produktes angesagt. (Kff)
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Seitentitel: Artikel_Diskussion_2007_Stritters, Zitierung: http://www.pc.qumram-demo.ch/portal.asp?SR=858 Zuletzt aktualisiert am: 8.1.2008
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